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Kräfte

Ladungssicherung
Ordnungsgemäß gesichert oder auf der Autobahn doch lieber schnell überholen.
Im Zusammenhang mit der Ladungssicherung sind folgende vier Kräfte zu berücksichtigen:
  • Masse
  • Gewichtskraft
  • Fliehkraft
  • Reibungskräfte
Masse
Die Masse [m] eines Körpers (= die Ladung) wird durch Wiegen ermittelt und in Kilogramm [kg] angegeben. Masse ist träge, das heißt: es ist immer eine Kraft erforderlich, um den Zustand der Ruhe oder die momentane Bewegungsrichtung zu ändern.

Gewichtskraft [G]
Die Masse drückt – angezogen durch die Schwerkraft der Erde [g=9,81m/s2 =10N] - nach unten. Die Formel „Masse mal Schwerkraft“ ergibt die Gewichtskraft. (1kg x 9,81m/s2 =10N = 1daN). Eine Ladung von 1.000 kg entspricht 1.000 daN

Beispiel: Ein Körper, der auf der Erde 60 kg wiegt, hat auf dem Mond nur ein Gewicht von ca. 10 kg.

Fliehkraft [FZ]
Sie wird bei einer Bewegungsrichtung wirksam und ist abhängig von der Masse und der Geschwindigkeit. Die Geschwindigkeit geht mit dem Quadrat in die Berechnung ein. Das heißt: doppelte Geschwindigkeit = vierfache Fliehkraft!

Reibungskräfte
Sie wirken zwischen parallelen Grenzflächen verschiedener Materialien, die sich gegeneinan-der bewegen. Die spezifische Reibungszahl oder der Reibbeiwert zwischen zwei Materialien wird mit [µ0] bezeichnet und kann empirisch ermittelt werden. Man unterscheidet in
  • Haftreibung,
  • Gleitreibung,
  • Rollreibung.
Die Haftreibungskraft wirkt, wenn ein ruhender Körper auf seiner Unterlage in Bewegung gesetzt werden soll. Der Reibbeiwert ist µ („mü“).