Auflösung
         Richtige Antwort: 1. c
         
         Bemerkung
         In der Straßenverkehrsordnung wird das Verhalten der am Straßenverkehr beteiligten beschrieben. Somit die Pflichten und Verantwortlichkeiten aller Beteiligten. Dies ergibt sich konkret aus dem  § 22 der StVO.