Fall 1
In diesem Fall hätte der Halter die Inbetriebnahme des beladenen Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen dürfen.
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Fall 2
Bei einem normalen Überholvorgang mit ca. 80 Km/h hat sich die Ladung so verschoben, daß der Fahrer keine Chance mehr hatte. Die Spanngurte konnten der Belastung nicht standhalten und sind gerissen.
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