- die Beförderung von Gütern, die eigenen Zwecken dient
 
- mit eigenen, von eigenem Personal gesteuerten Kraftfahrzeugen von mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht
 
- für das ausführende Unternehmen nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen seiner Gesamttätigkeit
 
- erlaubnisfrei, muss aber bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.