Wie in einem Puzzle greifen die Verantwortlichkeiten ineinander.
|
|||||
|
Recht
Grundsätzlich gilt, dass jeder, der mit der Verladung von Gütern betraut ist, auch für eine sachgerechte Ladungssicherung verantwortlich zeichnet. Der Verlader (Staplerfahrer, Packer, Lagerist, Versandmitarbeiter usw.), der Fahrer/Fahrzeugführer, der Fahrzeughalter, sowie der Absender (Hersteller, Produzent, Lieferant) und der Frachtführer (Spediteur) stehen somit in der Pflicht, Ladungssicherungsmaßnahmen zu ergreifen.
Die Richtlinien der Reihe VDI 2700 sind "Anerkannte Regeln der Technik". Sie werden im Streitfall als maßgebende Richtlinien vor Gericht herangezogen. Deshalb sollten alle am Verladevorgang Beteiligten die Inhalte der VDI-Richtlinie 2700 kennen, um Ihr Tagesgeschäft ordnungsgemäß und mit geringem persönlichem Risiko abwickeln zu können. Alle Beteiligten sind verpflichtet, Ladungssicherungsmaßnahmen zu ergreifen.
|
|
zurück | Seite drucken |