Durch geeignete Schutzmaßnahmen hat der Unternehmer eine Gefährdung der Versicherten zu vermeiden.
| Gefährdungen | Spezifische Gefährdung, Ursache oder Auswirkung |
|---|---|
| Mechanische Gefährdungen | - Quetschen und Scheren beim Transport und Anlegen von handbetätigten Ladebrücken - Herabfallen von Transportgut von Flurförderzeugen |
| Elektrische Gefährdungen |
- Körperdurchströmung |
| Physikalische Gefährdungen |
- Vibrationen und Stöße |
| Gefährdungen durch die Arbeitsumgebungsbedingungen |
- Abstürzen - Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern |
| Physische Belastungen, Arbeitsschwere | - Schwere körperliche Arbeit durch Heben und Tragen ortsveränderlicher Ladebrücken - Schwere körperliche Arbeit durch große erforderliche Betätigungskräfte bei Ladebrücken |
| Gefährdungen durch Mängel in der Organisation |
- Unterweisung - Instandhaltung, Wartung - Wiederkehrende Prüfungen von Einrichtungen |




