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VDI Richtlinie 2700


Maßgeblich für die Ladungssicherung unter rechtlichen Gesichtspunkten ist die Richtlinie 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) von November 2004.
Aufbau des EU-Rechts
In dieser Richtlinie steht, dass ein großer Teil der Fahrzeuge derzeit noch nicht über die zur Ladungssicherung empfohlenen Einrichtungen und Ausrüstungen verfügt. Diese Fahrzeuge sollten in geeigneter Weise angepasst und nachgerüstet werden - eine Verpflichtung, die sich indirekt aus den §§ 30 und 31 der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungsordnung) ergibt: „Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass das Fahrzeug, aber auch der Fahrer nicht geeignet ist. Das bezieht sich auch auf die Ausrüstung.“

Die tägliche Praxis zeigt, dass in vielen Fällen die verantwortlichen Halter nicht über ausreichende Kenntnisse bzgl. der vielen Nachrüstmöglichkeiten verfügen. Die VDI 2700 gilt als anerkannte Regel der Technik und beschreibt somit die aner-kannten Standards zur Ladungssicherung. Die Richtlinie wird im Streitfall als maßgebende Richtlinie vor Gericht herangezogen.

Das heißt: die Richtlinie hat Gesetzescharakter!

Die wichtigsten inhaltlichen Schwerpunkte im Überblick



Die wichtigsten VDI-Richtlinien zur Ladungssicherung


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