Durch geeignete Schutzmaßnahmen hat der Unternehmer eine Gefährdung der Versicherten zu vermeiden.
| Gefährdungen | Öffnen u. Schließen v. Aufbauten einschl. Anbringen/Entfernen von Sicherungselementen |
Begehen von Ladefläche und Ladung |
|---|---|---|
| Mechanische Gefährdungen | - Quetschen und Scheren bei vor- und nachbereiteten Tätigkeiten - Herabfallen von Transportgut von Ladeflächen - Anstoßen an Fahrzeugteilen oder Ladung |
- Anstoßen an Fahrzeugteilen oder Ladung |
| Chemische Gefährdungen | Chemische Gefährdungen durch Transport- oder Lagergut |
- |
| Brand- und Explosionsgefährdungen | - | Brand- und Explosionsgefährdungen durch Transportgut |
| Thermische Gefährdungen | Thermische Gefährdungen durch Transportgut oder Flurförderzeug |
- |
| Gefährdungen durch die Arbeitsumgebungs- bedingungen |
Verkehrswege über unterschiedliche Ebenen, z. B. Treppen, Leitern - Abstürzen - Witterungsbedingungen, Raumklima |
- Verkehrswege in der Ebene - Verkehrswege über unterschiedliche Ebenen, z. B. Treppen, Leitern - Abstürzen |
| Physische Belastungen, Arbeitsschwere |
Schwere körperliche Arbeit | - |
| Belastungen aus Wahrnehmungen und Handhabbarkeit |
- Handhabbarkeit von Arbeitsmitteln und Transportgut |
- |
| Gefährdungen durch Mängel i. d. Organisation | - Unterweisung - Benutzen persönlicher Schutzausrüstungen - Instandhaltung, Wartung |
Schutzausrüstungen |




