Die am Beladevorgang Beteiligten sind zu qualifizieren
- „Aufgrund der Bedeutung der Ladungssicherung für die Sicherheit im Straßenverkehr ist eine Qualifikation des verantwortlichen Personals – insbesondere des LKW-Fahrpersonals und des Verladepersonals - erforderlich."
- Dies wird auch im neuen § 22 der StVO mit dem Hinweis „Die anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten "eindeutig gefordert.
- „Die Qualifikation des Ausbilders, sowie die Anforderung an die Ausbildung selbst sind in der Richtlinie VDI-2700a beschrieben."
- „Der Nachweis hinsichtlich Umfang und Inhalt entsprechender Unterrichtungen kann gemäß „Ausbildungsnachweis Ladungssicherung" (vergl. VDI-2700a) erfolgen."