Folgende Zitate aus der VDI-Richtlinie 2700 untermauern dies:
- „Bei der Frage der Haftung unterscheidet der Gesetzgeber zwischen öffentlicher und zivilrechtlicher Haftung."
- „Mangelhafte oder fehlende Ladungssicherung gilt als Verstoß gegen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, der auch dann zur Verhängung eines Bußgeldes führen kann, wenn kein direkter Schaden entstanden ist."
- „Eine zivilrechtliche Haftung setzt einen durch Handlung des Verantwortlichen verursachten Personen- oder Sachschaden voraus."