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Teilung der Haftung in zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Bereich


Häufig wird die Notwendigkeit der Ladungssicherung nur unter dem Blickwinkel der vorhandenen Transportschäden beurteilt. Das ist zu einseitig, weil der öffentlich-rechtliche Bereich einen viel größeren Raum einnimmt.

Folgende Zitate aus der VDI-Richtlinie 2700 untermauern dies:
  • „Bei der Frage der Haftung unterscheidet der Gesetzgeber zwischen öffentlicher und zivilrechtlicher Haftung."
  • „Mangelhafte oder fehlende Ladungssicherung gilt als Verstoß gegen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, der auch dann zur Verhängung eines Bußgeldes führen kann, wenn kein direkter Schaden entstanden ist."
  • „Eine zivilrechtliche Haftung setzt einen durch Handlung des Verantwortlichen verursachten Personen- oder Sachschaden voraus."
Fazit: Sie müssen Ladungssicherungs-Maßnahmen durchführen! Das ist wie mit dem Einhalten von Verkehrsregeln: Jeder hat sich ans Tempolimit zu halten, auch wenn nicht unmittelbar kontrolliert wird.








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