Auflösung
         Richtige Antwort: 1. c
         
         Bemerkung
         In der Straßenverkehrsordnung wird das Verhalten der am Straßenverkehr beteiligten beschrieben. Somit die Pflichten und Verantwortlichkeiten aller Beteiligten. Dies ergibt sich konkret aus dem  § 22 der StVO. 
         
         
       
       
       
       


 Prüfinst
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