- die Beförderung von Gütern, die eigenen Zwecken dient
- mit eigenen, von eigenem Personal gesteuerten Kraftfahrzeugen von mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht
- für das ausführende Unternehmen nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen seiner Gesamttätigkeit
- erlaubnisfrei, muss aber bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.