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Definition Werksverkehr


Werksverkehr (oder auch Eigenverkehr von Industrie und Handel) ist:
  • die Beförderung von Gütern, die eigenen Zwecken dient
  • mit eigenen, von eigenem Personal gesteuerten Kraftfahrzeugen von mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht
  • für das ausführende Unternehmen nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen seiner Gesamttätigkeit
  • erlaubnisfrei, muss aber bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.











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